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Bundestag beschließt gesetzliche Verankerung der Mediation

Die Grundidee der Mediation, dass ein neutraler Dritter (Mediator) die Konfliktparteien unterstützt, ohne Gesichtsverlust eine tragfähige und zukunftsorientierte Lösung Ihres Konflikts zu erarbeiten, verankert sich immer mehr im gesellschaftlichen Bewusstsein. Wem es in Geschäftsbeziehungen nicht um Sieg und Niederlage oder um Matchpunkte sondern um langfristige Zusammenarbeit geht, der weiß, dass eine gute Mediation eine gute Investition ist. Umso erfreulicher ist es, dass der Bundestag die Mediation nun offiziell mit hohen Qualitätsanforderungen versieht.
 
Die Anforderungen an die Grundkenntnisse und Kernkompetenzen eines "einfachen" Mediators werden präzisiert. Zusätzlich wird die Bezeichnung "zertifizierter Mediator" gesetzlich verankert und das Bundesjustizministerium durch Gesetz ermächtigt, in einer Rechtsverordnung verbindliche Standards für den "zertifizierten Mediator" festzulegen.
 
 Lesen Sie mehr in der angehängte Datei.

Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation